04/2019–11/2019
Landeshauptstadt München
Lph 3, 6–9
ca. 400m²
Die Glasdächer der 6 Lichthöfe des Technischen Rathauses waren durch die starken thermischen Beanspruchungen (Längenausdehnung) der Stahlrahmen und der Auflager über die Jahre hinweg undicht und schadhaft geworden.
Diese 6 Glasdächer, verteilt auf 3 Gebäude, mit einer Abmessung von jeweils 14,8m x 4,6m sollten instandgesetzt werden.
Dazu war ein teilweiser Austausch von Glaselementen, die Instandsetzung des schadhaften Betonkranzes, der Umbau der Stahlrahmen und -auflager, sowie die Erneuerung der gesamten Lichthofabdichtung erforderlich.
Die örtlichen Gegebenheiten machten es erforderlich, dass alle Glas- und Rahmenelemente demontiert, auf dem Dach verfahren, zwischengelagert und nach der Instandsetzung des Betonkranzes und dem Umbau der Stahlauflager und -roste wieder montiert werden.
Zur Sicherung und als Arbeitsplattform waren in den Lichtschächten Turmgerüste vom EG bis auf 25m Arbeitshöhe erforderlich. Diese Gerüsttürme konnten seitlich nicht verankert werden, da die Lichtschächte vollflächig verglast waren.
Ein sturmfestes Wetterschutzdach über dem Lichtschacht musste zur Montage und Demontage der Glaselemente partiell zu öffnen und gleichzeitig vom Portalkran überfahrbar sein um die, während der Instandsetzung über mehrere Wochen offenstehenden Lichthöfe, zu sichern.
Um die erheblichen thermisch bedingten Längenänderungen der Stahltrageroste aufnehmen zu können, war der Umbau der Auflager zu beweglichen Auflagerpunkten (Gleitlagern) erforderlich, die aber trotzdem Sicherheit gegen das Anheben der Glasdächer durch den erheblichen Windsog im 6./7. Stock gewährleisten mussten.
Um den Transport (horizontal und vertikal) der einzelnen Glaselemente (Abmessung 0,8m x 4,6m und einer Stärke von 5cm, Gewicht ca.300kg) auf den begrünten Dächern zu ermöglichen, wurde ein umsetzbarer, fahrbarer Portalkran mit einem Vakuumsauger aufgebaut.
Die besondere Herausforderung war, dass sämtliche Arbeiten, einschließlich der Gerüsttransporte im Gebäude, während der normalen Büronutzung stattfinden mussten.